kleingärtnerische Gemeinnützigkeit
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
die Prüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit gem. § 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) wurde nach Begehung am 10. Juli mit Schreiben der Landeshauptstadt Potsdam vom 14. Juli 2023 vorläufig mit Auflagen anerkannt.
Die Satzung des Vereins muss insofern ergänzt werden, dass bei Auflösung der Organisation das Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird. Für die Ergänzung der Satzung wird eine Frist von einem Jahr eingeräumt. Die Ergänzung bzw. Änderung der Satzung werden wir im Rahmen der Mitgliederversammlung 2024 gemeinsam beschließen.
Außerdem muss bei zukünftigen Pächterwechseln dokumentiert werden, dass die baulichen Anlagen der zu übergebenden/übernehmenden Parzelle den Vorgaben des BKleingG entsprechen.
Der Vorstand