Kleingartenverein am Pfingstberg, Potsdam

Mitteilung des Vorstands - 23. Mai 2020

Arbeitseinsätze unter Covid-19: Helfer für Pflegebereiche gesucht

Wir haben aufgrund der Situation und der behördlichen Vorgaben weiterhin keine Möglichkeit, gemeinschaftliche Arbeitseinsätze durchzuführen.

Jedoch können wir engagierten Helfern einzelne Pflegebereiche vergeben. Wir denken dabei gerade auch an die jüngeren Mitglieder des Vereins, die keiner Risikogruppe angehören und die Arbeiten auch gerne zusammen mit weiteren Mitgliedern des eigenen Haushalts durchführen können. Diese Aufgabe kann zeitlich unabhängig so durchgeführt werden, so dass die gesetzlichen Vorgaben problemlos eingehalten werden können (Mindestabstand von Personen von 1,5 m!).

Folgende Aufgaben bzw. Bereiche stehen an:

Holz-Verblendung Vereinsheim (Westseite) vorbereiten und fertigstellen

Holzlatten "schöne Aussicht" für Aufbereitung demontieren

...

Bitte meldet Euch bei Steffi Schulschenk Tel. 0176 - 242 544 28

oder Andreas Fullmann-Berger Tel. 0171 -312 10 42

Oder per Mail an bau [AT] kgv-bergauf.de

Wegepflege

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf Punkt 3 unserer Gartenordnung hin -

Für die Pflege der Wege vor den Kleingärten innerhalb der Anlage sind die Pächter der jeweils angrenzenden Gärten zuständig. Die Zäune bzw. Hecken zur Abgrenzung der Kleingärten von den Wegen innerhalb der Anlage sind Bestandteile der Gärten und durch die Pächter in einen gepflegten Zustand zu halten.

Gartenaufgabe geplant? Kündigungsfrist beachten!

Aktuell haben wir eine gut gefüllte Liste an Bewerbern vorliegen - wir weisen an dieser Stelle auf die Kündigungsfrist bis Ende Mai gemäß unserer Satzung hin.

Ärgernis des Monats

Wirklich traurig, dass wir Gartenfreunde in unserer Kleingartenanlage haben die auf diese Art und Weise ihren Müll entsorgen! Tagelang "warteten" etliche Müllsacke auf öffentlichem Straßenraum auf die Abholung! Ein solches Verhalten ist nicht zu entschuldigen - dies stellt ein vereinsschädigendes Verhalten dar (Konsequenzen unter §6 Abs. 3 der Satzung!) Die Beseitigung erfolgte übrigens - wieder einmal - durch Mitglieder des Vorstands.


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