Kleingartenverein am Pfingstberg, Potsdam

Kleingärtnern in Zeiten von Covid-19

So laut der Beitrag des Anwalts unseres Kreisverbands, zu lesen im derzeit nur online erhältlichen Potsdamer Gärtnerboten vom April 2020.

Aus gegebenen Anlass und den vielen Fragen zu Verhaltensweisen wegender Aufenthalts-und Kontaktbeschränkungen darf ich Hinweise geben:

Grundlage für die Verhaltensweisen aller Bürger istu.a.die VO über die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-VoV2 und Covid-19 in Brandenburg vom 22.März 2020. Diese ist auch Grundlage für die in der Stadt und im Landkreis Potsdam –Mittelmark getroffenen Aufenthalts-und Kontaktbeschränkungen.

Dieses trifft vorallem auf Beschränkungen im öffentlichen Raum zu.Kleingärtnerei ist eine private und individuelle Freizeitgestaltung. Der Kleingarten befindet sich nicht im öffentlichen Raum. In seiner Parzelle ist man in der Familie, soweit sie auch im Haushalt zusammenwohnt, separiert.

Um dahin zu kommen, sind natürlich die Aufenthaltsbeschränkungenin den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten einzuhalten. Das trifft auch für Kleingärtner zu, die in Berlin wohnen und ihren Kleingarten im Land Brandenburg haben. Die in der Kleingartenanlage befindlichen Gemeinschaftseinrichtungen, wie Spielplatz und Gaststätte sind dagegen tabu und dürfen nicht betreten werden. Die verordneten Abstände sind auf den Gemeinschaftswegen und Parkplätzen sowie am Gartenzaun zum Nachbarn einzuhalten.Selbstverständlich muss jeder Kleingärtner für sich und seine Familie entscheiden, ob und wie er seine Parzelle aufsuchtund wie er sie weiter regelmäßig bewirtschaftet. Seinen privaten Kleingarten zu besuchen und sich bei Gartenarbeit und frischer Luft zu erholen, solange nur Personen aus dem eigen Hausstand sich im Kleingarten befinden und man den nötigen Abstand zum Nachbarn einhält, ist nicht untersagt.Tabu sollte aber sein, Freunde im eigenen Kleingarten zu treffen. Haben sie Tiere im Kleingarten, so gehört deren Versorgung auch zur Ausnahmeregelung hinsichtlich der Beschränkungen im öffentlichen Raum.Sport und Bewegung, dazu zähle ich auch Gartenarbeit im Freien,sind nicht verboten. Es ist deshalb auch davon auszugehen, dass der Unterverpächter, also der Kreisverband Potsdam, in der Zeit der Beschränkungenes unterlassen wird, Mängel bei der Bewirtschaftung im Kleingarten anzumahnen. Kleingärtner, die einen erheblichen Anfahrtsweg haben und vielleicht auch zu Risikogruppen gehören und deshalb den Garten zur Zeit nicht bewirtschaften können, sollten vielleicht mit dem Gartennachbar reden, ob dieser wenigsten die im Garten befindlichen Pflanzen gießt. Beachten Sie jedoch weiterhin die Maßnahmen, die zu einer weiteren Einschränkung im öffentlichen Raum führen können.

In diesem Sinne bleiben Sie gesund.

Peukert

Rechtsanwalt


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