Gartenaufgabe? Unbedingt Kündigungsfrist beachten!
Wie auf der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden mitgeteilt wurde, wird der Vorstand Kündigungen NUR noch gemäß Satzung handhaben. Dazu zählen insbesondere die zeitlichen Vorgaben: Aufgabe des Gartens jeweils zum Ende des Gartenjahrs am 31. Oktober und Einhalten der Kündigungsfrist zum 31. Mai.
Im Extremfall kann das bedeuten: Wer erst Anfang Juni seinen Garten kündigt, muss diesen dann noch bis Ende Oktober im Folgejahr halten!
Der Vorstand