Kleingartenverein am Pfingstberg, Potsdam

Gartenaufgabe? Unbedingt Kündigungsfrist beachten!

Wie auf der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden mitgeteilt wurde, wird der Vorstand Kündigungen NUR noch gemäß Satzung handhaben. Dazu zählen insbesondere die zeitlichen Vorgaben: Aufgabe des Gartens jeweils zum Ende des Gartenjahrs am 31. Oktober und Einhalten der Kündigungsfrist zum 31. Mai.

Im Extremfall kann das bedeuten: Wer erst Anfang Juni seinen Garten kündigt, muss diesen dann noch bis Ende Oktober im Folgejahr halten!

Der Vorstand


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